Organisation

Vorstand des Interdisziplinären Zentrums für Literatur und Kultur der Gegenwart:

Prof. Dr. Sabine Friedrich, Lehrstuhlinhaberin für Romanistik, insbesondere Literatur- und Kulturwissenschaft (Sprecherin des Zentrums)
☎ : 09131/85-29365, 85-22429 (Sekr.)
Fax: 09131/85-22076
@ : sabine.friedrich@fau.de
Webseite
Bismarckstr. 1
91054 Erlangen
Raum: C 608

 

Prof. Dr. Rudolf Freiburg, Lehrstuhlinhaber für Anglistik, insbesondere Literaturwissenschaft
☎ : 09131/85-22434, 85-29361 (Sekr.)
@ : rudolf.freiburg@fau.de
Webseite
Bismarckstr. 1
91054 Erlangen
Raum: C 4A6

 

Prof. Dr. Dirk Niefanger, Lehrstuhlinhaber für Neuere Deutsche Literaturwissenschaft
☎ : 09131/85-29355 (85-22424)
@ : dirk.niefanger@fau.de
Webseite
Bismarckstr. 1b
91054 Erlangen
Raum: B5A2

Satzung

Satzung

Interdisziplinäres Zentrum Literatur und Kultur der Gegenwart
der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Satzung vom 24. Oktober 2005

Vorbemerkung zum Sprachgebrauch:

Die Bezeichnung weiblicher und männlicher Personen durch die jeweils maskuline Form in der nachstehenden Satzung bringt den Auftrag der Hochschule, im Rahmen ihrer Aufgaben die verfassungsrechtlich gebotene Gleichstellung von Mann und Frau zu verwirklichen und die für Frauen bestehenden Nachteile zu beseitigen, sprachlich nicht angemessen zum Ausdruck. Auf die Verwendung von Doppelformen oder andere Kennzeichnungen für weibliche und männliche Personen (z.B. Sprecher/Sprecherin) wird jedoch verzichtet, um die Lesbarkeit und Übersichtlichkeit zu wahren. Mit allen im Text verwendeten Personenbezeichnungen sind stets beide Geschlechter gemeint.

§1    Name und Einrichtung

a.     Die durch diese Satzung errichtete Einrichtung trägt den Namen Interdisziplinäres Zentrum Literatur und Kultur der Gegenwart der Friedrich-Alexan-der-Universität Erlangen-Nürnberg

b.    Das IZ Literatur und Kultur der Gegenwart ist ein

  • langfristiger, aber nicht auf Dauer angelegter
  • freiwilliger Zusammenschluss von Hochschullehrern der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg,
  • mehrerer wissenschaftlicher Disziplinen,
  • aus wenigstens zwei Fakultäten
  • mit fachübergreifendem Charakter,
  • auch in Zusammenarbeit mit außeruniversitären Partnern
  • zum Zwecke der Förderung und Durchführung gemeinsamer Vorhaben auf den Gebieten von Forschung und Lehre im Bereich der Literatur und Kultur der Gegenwart und
  • der Vertretung dieser Anliegen innerhalb und außerhalb der Universität Erlangen-Nürnberg.

c.     Das IZ Literatur und Kultur der Gegenwart ist ein Zusammenschluss außerhalb der durch den staatlichen Gliederungsbescheid bestimmten Organisationsstruktur (vgl. Art. 41, 32 BayHSchG) und außerhalb der Einrichtung von Sonderforschungsbereichen, Graduiertenkollegs oder ähnlichen Einrichtungen.

§2    Ziele und Aufgaben des IZ Literatur und Kultur der Gegenwart

a.     Aufgabe des IZ Literatur und Kultur der Gegenwart ist die fächerübergreifende Koordination und Organisation der Forschung, Lehre und Weiterbildung zu allen Bereichen der Literatur- und Kulturwissenschaft an der Universität Erlangen-Nürnberg.

b.    Das IZ wird sich darum bemühen, ein bayernweit einmaliges Profil (Alleinstellungsmerkmal) im Bereich Literatur und Kultur der Gegenwart zu entwickeln.

c.    Das IZ verfolgt in besonderer Weise die Förderung des akademischen Nachwuchses. Der Aufbau eines Promotionsstudienganges Literatur und Kultur der Gegenwart wird angestrebt.

d.    Das IZ Literatur und Kultur der Gegenwart fördert die Kooperation mit entsprechenden Institutionen in der Region sowie mit der deutschen und internationalen Literatur- und Kulturwissenschaft.

e.    Das IZ versteht sich als Bindeglied zwischen einer inner- und außeruniversitären Öffentlichkeit.

§3    Organisation des IZ

a.    Organe des IZ Literatur und Kultur der Gegenwart sind:

1. Mitgliederversammlung

2. Vorstand und geschäftsführender Sprecher

b.    Die Mitgliederversammlung entscheidet über alle grundsätzlichen Angelegenheiten. Das IZ Literatur und Kultur der Gegenwart wird vom Vorstand und seinem Sprecher geführt.

§4    Mitgliedschaft im IZ Literatur und Kultur der Gegenwart

a.    Gründungsmitglieder sind Hochschullehrer, die an der Gründungsversammlung des IZ Literatur und Kultur der Gegenwart am 18. Februar 2005 teilgenommen oder bis zur Anerkennung des IZ durch die Hochschulleitung schriftlich ihren Beitritt erklärt haben.

b.    Als Mitglieder können in das IZ Literatur und Kultur der Gegenwart aufgenommen werden

1. Hochschullehrer der Universität Erlangen-Nürnberg (stimmberechtigt),

2. Hochschulmitglieder der Universität Erlangen-Nürnberg oder Vertreter anderer Universitäten, Einrichtungen oder Körperschaften sowie externe Kooperationspartner, die die Ziele und den Zweck des IZ Literatur und Kultur der Gegenwart in geeigneter Weise fördern und unterstützen und im Sinne der Zweckbestimmung am IZ Literatur und Kultur der Gegenwart mitarbeiten wollen. (nicht stimmberechtigt, beratend).

c.    Eine Mitgliedschaft kann über den Vorstand des IZ Literatur und Kultur der Gegenwart beantragt werden. Die Mitgliederversammlung entscheidet auf Vorschlag des Vorstandes über die Aufnahmeanträge.

d.    Die Beendigung der Mitgliedschaft ist durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand zulässig.

§5    Mitgliederversammlung des IZ Literatur und Kultur der Gegenwart

a.    Die am IZ Literatur und Kultur der Gegenwart beteiligten, stimmberechtigten Hochschullehrer bilden die Mitgliederversammlung.

b.    Die Mitgliederversammlung entscheidet über alle grundsätzlichen Angelegenheiten des IZ Literatur und Kultur der Gegenwart. Sie befindet insbesondere über

1. die Aufnahme weiterer Mitglieder

2. die Wahl des Vorstandes

3. die Planung und Durchführung von Vorhaben zur Förderung der Zielsetzungen des IZ Literatur und Kultur der Gegenwart gemäß §2 dieser Satzung

4. Änderungen der Satzung

c.    Eine ordentliche Mitgliederversammlung tritt jederzeit auf Antrag des Vorstandes oder auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder, mindestens jedoch einmal im Jahr zusammen.

d.    Beschlussfähigkeit liegt vor, wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Bei fehlender Beschlussfähigkeit ist die Einholung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung auf postalischem Wege (schriftlich per Brief, Fax oder Email) möglich.

§6     Vorstand und Vorstandssprecher des IZ Literatur und Kultur der Gegenwart

a.     Der Vorstand umfasst drei Mitglieder, von denen eines das Amt des geschäftsführenden Sprechers bekleidet. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung aus ihren Reihen für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt.

b.    Der Vorstand wählt aus seinen Reihen den geschäftsführenden Sprecher und bestimmt die Reihenfolge seiner Vertretung durch die anderen Vorstandsmitglieder.

c.     Der Vorstand tritt auf Einladung des Vorstandssprechers zusammen. Es findet mindestens eine Vorstandssitzung pro Jahr statt. An den Vorstandssitzungen können die Sprecher institutionalisierter Forschungsverbünde aus dem Bereich der Literatur- und Kulturwissenschaft an der Universität Erlangen-Nürnberg wie z.B. Graduiertenkollegs, Sonderforschungsbereiche oder ähnliche Einrichtungen in beratender Funktion teilnehmen.

d.    Der Vorstand nimmt folgende Aufgaben wahr:

1. Er leitet und koordiniert das IZ Literatur und Kultur der Gegenwart

2. Er präsentiert das IZ Literatur und Kultur der Gegenwart nach außen und koordiniert die Öffentlichkeitsarbeit.

3. Er führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.

e.    Der Vorstandssprecher oder im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter nimmt folgende Aufgaben wahr:

1. Er beruft Sitzungen des Vorstands und der Mitgliederversammlung ein und leitet die Sitzungen.

2. Er führt die laufenden Geschäfte des IZ Literatur und Kultur der Gegenwart und vertritt dieses gegenüber der Hochschulleitung und nach außen.

3. Er führt die Beschlüsse des Vorstands aus.

4. Er erstattet der Hochschulleitung jeweils zum Ende eines Studienjahres einen Jahresbericht über die Arbeit des IZ Literatur und Kultur der Gegenwart.

§7    Sitzungsmodus

a.    Die Einladung zur Sitzung des Vorstandes oder der Mitgliederversammlung soll schriftlich durch den Vorstandssprecher unter der Angabe der Tagesordnung an alle jeweiligen Mitglieder mindestens 14 Tage vor dem Sitzungstermin erfolgen. Wird eine Fortsetzung einer laufenden Sitzung zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich, so kann dies ohne gesonderte Einladung in der Sitzung beschlossen werden.

b.    Die Tagesordnung der Mitgliederversammlung und des Vorstandes wird vom Sprecher vorbereitet. Ergänzungen können von den Mitgliedern der jeweiligen Organe bis zum Sitzungstermin bzw. bei Sitzungsbeginn vorgeschlagen werden.

c.    Von den Sitzungen der Mitgliederversammlung und des Vorstandes werden Ergebnisprotokolle verfasst, die allen Mitgliedern der Mitgliederversammlung innerhalb von 14 Tagen zugesandt werden.

§8    Wahlen und Abstimmungen

a.     Die Abstimmungen der Mitgliederversammlung erfolgen in der Regel offen. Auf Antrag sind die Abstimmungen geheim. Bei Abstimmungen ist Stimmenthaltung möglich. Stimmenthaltung gilt als nicht abgegebene Stimme. Ein Antrag gilt als angenommen, wenn er mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen kann. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

b.    Wahlen in der Mitgliederversammlung finden, sofern es keine Gegenkandidaten gibt, in offener, sonst in geheimer Abstimmung statt. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen erhalten hat. Stimmenthaltungen zählen nicht als abgegebene Stimme.

c.     Die Wiederwahl eines Vorstandsmitglieds und des Vorstandssprechers ist möglich.

d.    Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

§9    Satzungsänderungen

Für Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder nötig.

§10    Auflösung

Das IZ Literatur und Kultur der Gegenwart löst sich auf, wenn dies eine Mehrheit von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder beschließt.

§11    Inkrafttreten

Die vorliegende Satzung tritt am Tage ihrer Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.